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   OVG Sachsen-Anhalt, 18.01.2001 - 1 L 25/00   

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https://dejure.org/2001,13952
OVG Sachsen-Anhalt, 18.01.2001 - 1 L 25/00 (https://dejure.org/2001,13952)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 18.01.2001 - 1 L 25/00 (https://dejure.org/2001,13952)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 18. Januar 2001 - 1 L 25/00 (https://dejure.org/2001,13952)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit einer behördlichen Anordnung der Errichtung und des Betriebes eines Schöpfwerks gegenüber einer juristischen Person öffentlichen Rechts; Wirksamkeit der Erteilung einer Auflage auf Beantragung einer wasserrechtlichen Erlaubnis für den Betrieb eines ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2001, 1876 (Ls.)
  • DÖV 2002, 788
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (3)

  • OVG Sachsen-Anhalt, 23.03.1998 - B 2 S 412/96
    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 18.01.2001 - 1 L 25/00
    Hierzu gehören insbesondere Schöpfwerke (vgl. OVG LSA, Beschl. v. 23.03.1998 - B 2 S 412/96 - Nds.OVG, OVGE 29, 378 ; Reffken, a.a.O., zu § 98 Rdnr. 5; Czychowski, WHG, 7. Auflage 1998, zu § 28 Rdnr. 43).

    Denn es ist nicht erheblich, ob eine Anlage i.S.d. § 102 Abs. 2 Satz 2 WG LSA neben der Aufrechterhaltung eines ordnungsgemäßen Wasserabflusses zugleich anderen Zwecken wie dem Hochwasserschutz oder den landwirtschaftlichen Interessen dient (vgl. OVG LSA, Beschl. v. 23.03.1998 - B 2 S 412/96 -).

  • OVG Niedersachsen, 28.03.1991 - 3 A 290/88

    Umfang der Pflicht zur Unterhaltung eines Gewässers in Bezug auf die

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 18.01.2001 - 1 L 25/00
    Macht die Behörde von der Möglichkeit Gebrauch, einen Streitfall auf der Grundlage des § 119 Abs. 1 WG LSA zu regeln, so ist ihr ein Auswahlermessen bei der Bestimmung, wem die Unterhaltung obliegt, nicht eröffnet (vgl. Nds. OVG, ZfW 1993, 230 ).
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 10.08.1972 - III A 55/71
    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 18.01.2001 - 1 L 25/00
    Hierzu gehören insbesondere Schöpfwerke (vgl. OVG LSA, Beschl. v. 23.03.1998 - B 2 S 412/96 - Nds.OVG, OVGE 29, 378 ; Reffken, a.a.O., zu § 98 Rdnr. 5; Czychowski, WHG, 7. Auflage 1998, zu § 28 Rdnr. 43).
  • VG Karlsruhe, 11.12.2018 - 14 K 532/17

    Unterhaltspflicht für eine Ufermauer

    Die Feststellung der Unterhaltungslast stellt einen Akt gebundener Verwaltung dar, bei der der zuständigen Behörde kein Auswahlermessen und auch kein Beurteilungsspielraum eingeräumt ist (vgl. den Wortlaut des § 62 WG a.F; vgl. auch zu entsprechenden landesrechtlichen Regelungen OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 15.06.2000, a.a.O.; VG Neustadt (Weinstraße), Urteil vom 23.05.2014, a.a.O. Rn. 21; OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 18.01.2001 - 1 L 25/00 -, juris Rn. 24 m.w.N.).
  • VG Magdeburg, 14.07.2020 - 9 A 38/20

    Dimensionierung der Gewässerverrohrung als Gewässerunterhaltung

    Im Lichte dessen hat die obergerichtliche Rechtsprechung in Sachsen-Anhalt u. a. ein Schöpfwerk (dazu OVG LSA, U. v. 18.01.2001 - 1 L 25/00 - so auch OLG Naumburg, U. v. 06.02.2013 - 2 U 95/12 - beide juris) sowie eine 524 m lange Verrohrung ohne privatnützlichen Bezug (dazu OVG LSA, U. v. 14.05.2009 - 2 L 317/07 -, juris) der allgemeinen Gewässerunterhaltungspflicht unterworfen.
  • OLG Naumburg, 07.03.2013 - 2 U 95/12

    Schadenersatz wegen Verletzung der Gewässerunterhaltungspflicht: Überflutung von

    Das Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt hat entschieden, dass die Bestimmung des § 110 Abs. 1 WG LSA keine Anwendung findet auf ein Schöpfwerk, soweit das Schöpfwerk der Gewässerunterhaltung zu dienen bestimmt ist (vgl. Urteil v. 18.01.2001, 1 L 25/00, LKV 2001, 413, hier zitiert nach juris - die § 102 Abs. 2 Nr. 4 WG LSA 2006 entsprechende Vorschrift des § 102 Abs. 2 S. 2 WG LSA 1998 betreffend).
  • VG Göttingen, 01.12.2005 - 4 A 4181/02

    Abschnitt; Anlandung; Bestandteil; Eigentum; Fußpunkt; Gewässer; Gewölbe;

    -Baches" aufzugeben (vgl. OVG Magdeburg, Urteil vom 18.1.2001, LKV 2001, S. 413, 414).
  • VG Karlsruhe, 08.05.2018 - 11 K 5637/15

    Anspruch auf Rückzahlung von Semesterbeiträgen

    Analog zu dem vom Thüringer OVG entschiedenen Fall (Urt. v. 18.01.2001 - 1 L 25/00 - LKV 2001, 415, 418) ist demnach eine Unwirksamkeit der Konstituierung nur in Fällen des rechtsmissbräuchlichen Verhaltens anzunehmen.
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 08.06.2009 - 1 M 160/08

    Unterhaltungslast von Schöpfwerken; Verfassungsmäßigkeit des GUVG MV § 3a

    Solche Anlagen sind nach unumstrittener Auffassung auch Schöpfwerke (vgl. Czychowski/Reinhardt, Wasserhaushaltsgesetz, Kommentar, 9. Auflage, § 28, Rn. 43; Breuer, Öffentliches und privates Wasserrecht, 3. Auflage, Rn. 931, 947; Haupt/Reffken/Rhode, Niedersächsisches Wassergesetz, Kommentar, Stand Mai 2008, § 98, Rn. 6; OVG Magdeburg, 18.01.2001 - 1 L 25/00 -, ZfW 2002, 113; OVG Lüneburg, 10.12.2008 - 13 LC 171/06 -, juris).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 04.06.2014 - 9 B 2.13

    Verantwortlichkeit eines Gewässerunterhaltungsverbandes für Schöpfwerksbetrieb

    Erst und nur durch diese besonderen Regelungen sind die Unterhaltung [und der Betrieb] von Anlagen, die Abführung von Wasser dienen, neben die Pflicht zur Erhaltung des ordnungsgemäßen Zustandes getreten, der sich unter dem Regime eines Gewässers gebildet und über längere Zeit erhalten hat (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 18. Januar 2001 - 1 L 25/00 - juris, Rdnr. 29, 30 zu § 102 Abs. 2 Satz 2 WG LSA in der Fassung vom 31. August 1993; vgl. auch Schwendner, in: Sieder-Zeitler-Dahme, WHG, Stand 2008, Rdnr. 16a zu § 28 WHG a. F.).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 09.06.2009 - 1 L 113/05

    Bildung von Gewässerunterhaltungsverbänden

    Solche Anlagen sind nach unumstrittener Auffassung auch Schöpfwerke (vgl. Czychowski/Reinhardt, Wasserhaushaltsgesetz, Kommentar, 9. Auflage, § 28, Rn. 43; Breuer, Öffentliches und privates Wasserrecht, 3. Auflage, Rn. 931, 947; Haupt/Reffken/Rhode, Niedersächsisches Wassergesetz, Kommentar, Stand Mai 2008, § 98, Rn. 6; OVG Magdeburg, 18.01.2001 - 1 L 25/00 -, ZfW 2002, 113; OVG Lüneburg, 10.12.2008, - 13 LC 171/06 -, juris).
  • VG Potsdam, 08.11.2012 - 6 K 1408/09

    Abgaben für Wasser- und Bodenverbände einschl. deren Umlage

    Nach § 52 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 des Wassergesetzes für das Land Sachsen-Anhalt (vormals § 102 Abs. 2 Satz 2 WG LSA) gehören zu den Maßnahmen der Gewässerunterhaltung insbesondere auch die Unterhaltung und der Betrieb der Anlagen, die der Abführung des Wassers dienen (siehe auch OVG Magdeburg, Urteil vom 18. Januar 2001 - 1 L 25/00 -, LKV 2001, 413 = ZfW 2002, 113).
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